Motorsport- / Leichtbauteile Made in Germany
19.07.2021 DHL informiert:
INFORMATION ZUR AKTUELLEN HOCHWASSERSITUATION
Liebe Kund*innen und Geschäftspartner*innen,
aufgrund der aktuellen Hochwassersituation und Überschwemmungen kann es derzeit in einigen Gebieten Deutschlands zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Zustellung von Post- und Paketsendungen kommen. Wir tun unser Bestes dennoch eine Zustellung Ihrer Sendung sicherzustellen. Die Sicherheit unser Mitarbeiter hat dabei allerdings oberste Priorität. Deshalb kann es in den nachfolgende Gebieten zu Beeinträchtigungen in der Post- und Paketzustellung kommen:
- Leitregion 52: Schwerpunkt Stolberg, Eschweiler, Inden, Düren
- Leitregion 51: Schwerpunkt Köln, Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis
- Leitregion 53: Schwerpunkt Voreifel, Adenau, Ahrbrück, Altenahr, Mayschoß, Dernau,Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig, Bad Bodendorf, Grafschaft (alle Ortsteile)
- Leitregion 54: Schwerpunkt Eifel, Bitburg, Neuerburg, Gerolstein und Prüm
- Leitregion 42: Schwerpunkt Wuppertal, Hückeswagen, Solingen
- Leitregion 41: Schwerpunkt Erkelenz, Hückelhoven
- Leitregion 40: Schwerpunkt Erkrath, Mettmann
- Leitregion 50: Schwerpunkt Erftstadt
Sollte die Zustellung in diesen Gebieten kurzfristig nicht wieder aufgenommen werden können, kann es vorkommen, dass von Ihnen aufgelieferte Produkte (betrifft aktuell Einkauf Aktuell, Post Aktuell, Postwurf Spezial und Dialogpost) wieder an Sie oder Ihren Dienstleister zurückgeführt werden. Bitte stimmen Sie mit Ihrem Kundenberater in diesen Fällen ab, ob und wann eine erneute Einlieferung und Zustellung erfolgen soll.
Bitte haben Sie in dieser besonderen Situation dafür Verständnis. Sobald weitere Informationen vorliegen werden wir Sie umgehend informieren.
Mit besten Grüßen
Ihr DHL-Team
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01.07.2021 Teilnahme am OSS Verfahren
Wir sind gesetzlich zur Teilnahme am OSS Verfahren 01.07.2021 verpflichtet.
Dies bedeutet: Der Ort der Leistung richtet sich bei den in den Anwendungsbereich der Sonderregelung fallenden sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen Fernverkäufen grundsätzlich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Leistungsempfängers. Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung dieser Leistungen grundsätzlich am Verbrauchsort. Daraus ergibt sich bei Lieferungen an in der EU ansässige Privatpersonen, dass nicht der dt MwSt Satz anfällt sondern der im jeweiligen Empfängerland gültige.
Weitere Informationen zu dieser neuen Regelung finden Sie unter: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html#js-toc-entry3